Mitgliedschaft bei 4Family

Vereinsregeln

  • Als Mitglieder können natürliche (Einzelpersonen, Familien) und juristische (Firmen, Organisationen) Personen aufgenommen werden.
    Die Mitgliedschaft wird mit mündlicher oder schriftlicher Beitrittserklärung und Bezahlung des Mitgliederbeitrags begründet.
  • Jedes Mitglied hat in der Vereinsversammlung eine Stimme. Stellvertretung ist ausgeschlossen.
    Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich dafür bezeichneten Vertreter aus.
  • Wer nicht mehr Mitglied sein möchte, bezahlt seinen Beitrag nicht und informiert den Geschäftsführer.
  • Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied ausschliessen, wenn es die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt. Der mit eingeschriebenem Brief zu eröffnende Beschluss des Ausschlusses erfolgt in der Regel nur nach vorheriger Anhörung des betroffenen Vereinsmitgliedes.
  • Jeder persönliche Anspruch der Vereinsmitglieder auf das Vereinsvermögen ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist der Standort Zug.

FamExpo 2010 28.Mai - 30.Mai

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