neue Regelung Kindersitze

Ab dem 1. April 2010 gelten neue Vorschriften bezüglich der Kindersicherheit im Auto.
Wer sich nicht daran hält, riskiert die Sicherheit seines Kindes und eine Busse von 60 Franken.

Neue Vorschriften

Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder bis 12 Jahre oder einer Körpergrösse von 150 cm in einem entsprechenden Kindersitz (Sitzerhöhung) gesichert sein. Ja, auch wenn sie bisher schon einige Jahre ohne eine solche Vorrichtung mitgefahren sind! Diese Regelung gilt für alle Sitzplätze im Fahrzeug, die mit einem 3-Punkt-Sicherheitsgurt ausgerüstet sind.

Auf Sitzplätzen mit einem 2-Punkt-Gurt – diese sind häufig in älteren Fahrzeugen oder Kleinbussen anzutreffen – müssen nur Kinder bis 7 Jahre in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.

Bei einem gebrauchten Kindersitz muss darauf geachtet werden, dass er nicht zu alt ist (nicht vor 1995; auf der Etikette muss am Anfang der Prüfnummer 03 oder 04 stehen).

Welcher Sitz für welches Kind?

- Die Kleinsten sollten so lange wie möglich in der Babyschale transportiert werden. Diese wird immer rückwärtsgerichtet montiert, am besten auf dem Rücksitz.
Der Wechsel in die nächstgrössere Gruppe wird empfohlen, wenn der Kopf des Babys über die Schale hinausragt.

- Die Mittleren können bis ca. 4 Jahre in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz mit eigenem Sicherheitsgurt transportiert werden.

- Für die Grossen verwendet man für eine optimale Sicherheit und mehr Komfort für das Kind am besten einen Kindersitz mit Rückenlehne oder aber einen Sitzerhöher.

Das Gewicht des Kindes spielt keine Rolle. Die Rückhaltung übernimmt nämlich der 3-Punkt-Sicherheitsgurt, der ja für Erwachsene ausgelegt ist. Der Kindersitz übernimmt in erster Linie die richtige Positionierung des Gurtes.

Kindersicherheit

Kinder sind nicht einfach nur “kleine“ Erwachsene. Sie haben im Gegensatz zu den "Grossen" im Verhältnis zum Körper einen viel grösseren und schwereren Kopf. Zudem ist der Beckenbereich erst etwa im 12. Altersjahr fertig ausgebildet. Ist das Kind nicht im Kindersitz gesichert, besteht bei einem Unfall die Gefahr, dass der Sicherheitsgurt vom Beckenbereich in den Bauchbereich hochrutscht und dadurch schwere innere Verletzungen sowie Knochenbrüche der Lendenwirbelsäule verursacht.

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