Checkliste Steuererklärung - so fällt das Ausfüllen leichter

Steuererklärung auf Papier oder online

Nichts ist schlimmer, als fehlende Belege und Informationen. Wenn ich mitten in der Arbeit abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder anfangen muss, habe ich jedes Mal wieder das folgende Problem: Ich muss einen freien Abend finden, an dem ich nicht gestört werde, der PC darf nicht von den Kindern blockiert sein, der Schreibtisch muss frei sein, damit ich mich ausbreiten kann, ich muss mich neu organisieren und in die Materie eindenken.


Nicht lange vor sich herschieben, sondern sammeln, sortieren und erledigen

Lass dich niemals ein auf: "Fang doch schon mal mit der Steuererklärung an. Wenn etwas fehlt, kannst du es mir ja sagen." Denn mit Sicherheit fehlt etwas, das nicht sofort zu finden ist; und es bleibt nicht bei einem Beleg, es fehlen immer mehrere.

Wenn du alle Belege vorliegen hast, setze dich an einen Schreibtisch, an dem du dich ausbreiten kannst, hänge ein "Bitte nicht stören"-Schild an die Tür, stell das Telefon ab und bring die Arbeit hinter dich.

  1. Beschafft euch sämtliche Belege des vergangenen Jahres. Dazu gehören u. a. Lohnausweis und Rentenbelege, Ausweis über Beiträge an Versicherungskassen (die Beiträge an Krankenkasse, Invaliditäts-, Unfall- und Lebensversicherung könnt ihr bis zu einem bestimmten Betrag vom Einkommen abziehen), Hausratsversicherungspolice, Bankbelege über Konti, Zinsen und Verrechnungssteuerabzüge, Bescheinigung über Zahlungen in die Säule 3a, Spesen für die Wertschriftenverwaltung, Berufsauslagen, Alimentenzahlungen und -empfänge, Ausweis über Schulden und Schuldzinsen, Informationen zum Mietwert der eigenen Wohnung, Belege über Liegenschaftsunterhaltskosten, Renovationen von Liegenschaften, Hypothekarzinsen, selbst getragene Arzt- und Zahnarzt- und Apothekenkosten. (Gesundheitskosten könnt ihr fast überall vom Einkommen abziehen, wenn sie 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen).
  2. Legt für das laufende Jahr einen Ordner oder eine sonstige Ablage an, in der künftig alle für die Steuererklärung relevanten Belege aufbewahrt werden. Dann müsst ihr im nächsten Jahr nicht mehr suchen sondern nur noch sortieren.
  3. In einigen Kantonen könnt ihr die Steuererklärung auch per Computer ausfüllen. Nutzt diese Möglichkeit, denn schon im zweiten Jahr spart ihr damit viel Zeit.
  4. Die ausgefüllten Formulare vom Vorjahr sind sehr hilfreich.
  5. Lest parallel zum Ausfüllen aufmerksam die Wegleitung, denn sie hilft euch Schritt für Schritt.
  6. Beginnt mit Wertschriftenverzeichnis, Gewinnungskosten usw. Sowohl in der Wegleitung als auch beim Computerprogramm wird eine Reihenfolge vorgegeben. Haltet euch daran! Es ist keine Schikane, sondern es hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung.
  7. Abziehbar von den Steuern sind die so genannten Gewinnungskosten (Fahrtkosten zum Arbeitsort, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, privates Arbeitszimmer, Auslagen für Schichtarbeit, Umschulungund berufliche Weiterbildung), Sozialabzüge für Kinder, Haushalt, unterstützungsbedürftige Personen, gesetzliche Beiträge an AHV/IV, an EO und ALV, Prämien für Personenversicherungen und je nach Kanton gemeinnützige Zuwendungen und Alimente.
  8. Zieht die Kosten für Kinderbetreuung ab! Fast alle Kantone lassen das inzwischen zu.
  9. Nur wenn ihr das Wertschriftenverzeichnis lückenlos ausfüllt, erhaltet ihr die Verrechnungssteuer von 35 Prozent vollumfänglich zurück.
  10. Wer ein Haus besitzt, kann dafür ebenfalls Abzüge geltend machen.
  11. Profitiert vom Doppelverdienerabzug, wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind.
  12. Die Steuererklärungen sind 30 Tage nach Erhalt dem Steueramt zuzustellen. Auf begründete Anfrage können Fristverlängerungen gewährt werden, z. B. wenn wichtige Belege fehlen und noch besorgt werden müssen oder ihr sie verlegt habt und sie nicht so schnell wiederfinden könnt. Verlangt rechtzeitig eine Fristerstreckung, wenn ihr merkt, dass es mit dem Abgabetermin eng wird. Bei vielen Kantonen kann der Antrag auch über ein kleines Formular im Internet gestellt werden.
  13. Lasst eure erwachsenen Kinder nicht gratis in eurem Haus wohnen, sondern vermietet es ihnen zum halben Eigenmietwert! Statt auf den vollen Eigenmietwert zahlt ihr dann nur noch auf die tiefen Mietzinseinnahmen Steuern.

Kennst du auch einen praktischen Tipp? Dann maile ihn an:
info(at)4family.ch

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