Regeln

  • Als Gönner können natürliche (Einzelne, Familien) und juristische (Firmen, Organisationen) Personen aufgenommen werden.
    Die Gönnerschaft wird mit mündlicher oder schriftlicher Beitrittserklärung und der Bezahlung des Mitgliederbeitrags begründet.
  • Wer nicht mehr Gönner/in sein möchte, bezahlt seinen Jahresbeitrag nicht und informiert den Geschäftsführer.